Die Evangelische Grundschule im Rochlitzer Land unterliegt als Freie Schule dem Sächsischen Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Eltern der Kinder, die in Freien Schulen unterrichtet werden, sich in angemessener Form an der Finanzierung beteiligen. Deshalb wird derzeitig pro Kind ein Schulgeld in Höhe von 674,47 Euro jährlich erhoben, das aus haushaltstechnischen Gründen in 12 Monatsraten von jeweils 56,20 Euro zu zahlen ist. Das Schulgeld ist für jedes Schuljahr jeweils ab Monat August bis zum Juli des Folgejahres zu zahlen, da so offiziell der Anfang und das Ende des Schuljahres festgelegt sind. Für den Schulträger ist dieses Schulgeld ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der Schule.
In besonderen sozialen Fällen (z. B. wenn das Jugendamt die Elternbeiträge für den Hort / die Kindertagesstätte übernimmt) wird ein reduziertes Schulgeld erhoben.
Das Schulgeld ist keine Spende, sondern gilt als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung.