Die Beförderung der Schüler unserer freien Schule ist in die Regelungen des Landkreises Mittelsachsen eingebunden. Die rechtliche Grundlage bildet die Schülerbeförderungssatzung. Für die Organisation ist der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen verantwortlich (ZVMS). Mit Verabschiedung einer neuen Schülerbeförderungssatzung durch den Landkreis im Jahr 2012 ist der vom ZVMS  für unsere Schule organisierte „freigestellte Schülerverkehr“ (Beförderung mit Bustaxis und Kleinbussen) weggefallen. Seit dem Schuljahr 2012/13 organisiert der Schulverein die Schülerbeförderung selbst.

Für die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule bestehen demnach folgende Möglichkeiten:

1.         Beförderung mit privaten Fahrzeugen (evtl. mit Bildung von Fahrgemeinschaften) – Sie haben dann ggf. einen Anspruch auf anteilige Erstattung der Fahrtkosten beim ZVMS.

2.        Vom Schulverein organisierte Beförderung mit Kleinbussen und Bus-Taxis. Die Kinder werden wohnortnah abgeholt und zur Schule gebracht (Ankunft ca. 7-7.20 Uhr). Eine Beförderung nach Schulschluss (14 Uhr) ist vom Zustandekommen wirtschaftlich vertretbarer Routen abhängig (im Schuljahr 2016/17 nur Beförderung nach Rochlitz und Richtung Tautenhain).

Die einmal erklärte Teilnahme am Schülertransport (vertragliche Regelung) ist verbindlich für das gesamte Schuljahr. Sie treten den Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten gegen den ZVMS an den Schulträger ab und zahlen einen Eigenbeitrag zur Finanzierung der Beförderungsverträge an den Schulverein (30 € für Hinfahrt + 40 € für Rückfahrt monatlich). Dieser organisiert den Vertragsverkehr mit Taxi-Unternehmen, stellt die Linien zusammen und  beteiligt sich anteilig an den Schülerbeförderungskosten, um die finanzielle Belastung für die Eltern in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Die hier genannten Kosten für den Schülertransport beziehen sich auf das Schuljahr 2013/14 und stellen Richtwerte dar. Die für das kommende Schuljahr gültigen Werte können erst nach Feststellung des Beförderungsbedarfes (Anzahl der mitfahrenden Schüler) und nach Festlegung der Touren und Vorliegen der Kostenangebote der Taxiunternehmen bekannt gegeben werden.

3.         Öffentliche Verkehrsmittel: Sie hätten gemäß Schülerbeförderungssatzung die Möglichkeit, für ihr Kind ein Verbundticket (Schülerverbundkarte) zu beantragen und damit den ÖPNV zu nutzen – entfällt leider, da unsere Schule nicht an das Liniennetz angeschlossen ist.

Wir sind immer bemüht, die für Schüler und Eltern besten Lösungen zu finden.

Die Beauftragte des Schulvereins für die Schülerbeförderung ist Frau Heike Winkler, Tel. 037202/44457, Mail Heike.Winkler@es-rl.de.

Informationen zu Abfahrtszeiten und Routen sind erst in den letzten Ferienwochen bzw. am Schulanfang zu erwarten.

Im Verhinderungsfall (Krankheit…) ist eine kurze Mitteilung an das jeweilige Busunternehmen notwendig. Die Fahrer sind sonst angehalten, auf die Kinder zu warten! Liebe Eltern, bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über angemessenes Verhalten im Schulbus und geben Sie bei entsprechenden Problemen Bescheid.